6. Mit Schreiben vom 23. März 2022 orientierte die Gemeinde das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland über den aktuellen Stand des Baubewilligungsverfahrens und informierte über die angedachten Baupolizeimassnahmen. Ebenfalls mit Schreiben vom 23. März 2022 teilte die Gemeinde den Beschwerdeführenden mit, sie sehe sich gezwungen, hinsichtlich der gewerblichen Nutzung der Hundeboxen, der Führung der Tierpension, der Benützung der Trainings- und Auslaufplätze für die Hunde und Katzen sowie der Benützung der Flutlichtanlage ein Benützungsverbot zu erlassen.