3. In der Folge forderte der Beschwerdegegner die Gemeinde mit Schreiben vom 19. August 2021 auf, das Baubewilligungsverfahren wiederaufzunehmen. Die Gemeinde zog daraufhin die A.________AG zur Behandlung des Baugesuchs bei. Sie forderte die Beschwerdeführenden auf, bis am 29. Oktober 2021 neue Baugesuchsunterlagen bei der Gemeinde einzureichen. Diese Frist erstreckte die Gemeinde bis 3. Januar 2022.