Hundeausbildungsplatzes die Baubewilligung und das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) mit Verfügung vom 14. August 2020 unter Auflagen und Bedingungen die Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG1. In der Ziffer 1.1 des Gesamtentscheids vom 4. September 2020 ordnete die Gemeinde unter anderem Folgendes an: - Auf der Anlage dürfen maximal 8 Hunde für die Tages-, bzw. durchgehende Betreuung aufgenommen werden (inkl. eigene Hunde). - Spätestens 60 Tage nachdem diese Verfügung rechtskräftig ist, muss der angrenzende zweite kleinere und eingezäunte Platz zurückgebaut werden.