Im Mai 2019 gelangte der Beschwerdegegner mit einer baupolizeilichen Anzeige an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland. Daraufhin forderte die Gemeinde die Beschwerdeführenden auf, ein nachträgliches Baugesuch einzureichen. In der Folge reichten die Beschwerdeführenden anfangs September 2019 bei der Gemeinde für den Betrieb einer Tierpension und eines Hundeausbildungsplatzes ein nachträgliches Baugesuch ein. Gegen diese Vorhaben erhob der Beschwerdegegner Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 4. September 2020 erteilte die Gemeinde für den Betrieb einer Tierpension sowie eines