Wer bauen oder nutzen will, muss sich um die Zulässigkeit seines Tuns kümmern, überdies wurde er auf die Bewilligungspflicht aufmerksam gemacht. Die Anordnungen der Gemeinde (Nutzungsverbot, Entfernen des Angebots auf Homepage von «Parkn’Sleep», Entfernen des Plakats mit dem QR Code für die Bezahlung, Campingverbot vor Ort kenntlich machen) sind geeignet und erforderlich, um den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen. Mildere Massnahmen, mit denen dasselbe Ziel erreicht werden könnte, sind nicht ersichtlich. Angesichts des erheblichen öffentlichen Interesses ist die angeordnete Massnahme für den Beschwerdeführer auch zumutbar.