2. Verfügungsadressat a) Der Beschwerdeführer macht geltend, sein Grundstück sei ohne ihn zu fragen und ohne seine Einwilligung komplett umgestaltet und auch als Werkhof benutzt worden. Durch diese Umgestaltung und Abholzung seines Waldes sei das Grundstück, das direkt an der Hauptstrasse liege, nun gut einsehbar. Es sei nun attraktiv, da es direkt am Fluss Lütschine liege und lade zum Verweilen ein. Es werde nun rege zum Picknicken, zum Spielen, zum Verweilen am Wasser, zum Parkieren und für Grillabende sowie auch als Camperplatz benutzt.