3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. In ihrer Vernehmlassung vom 21. Juni 2022 beantragt die Gemeinde, die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen. Zur Begründung führt sie aus, der Beschwerdeführer biete auf seiner Parzelle Stellplätze für Wohnmobile an. Dies sei baubewilligungspflichtig. Eine Baubewilligung für einen Wohnmobilstellplatz liege nicht vor. Auch sei kein Baugesuch eingereicht worden. Das Rechtsamt gab den Parteien Gelegenheit, allfällige Schlussbemerkungen einzureichen. Davon machte niemand Gebrauch.