2. Mit Eingabe vom 1. Juni 2022 reichte der Beschwerdeführer bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) eine Beschwerde gegen die Wiederherstellungsverfügung ein. Er machte im Wesentlichen geltend, sein Grundstück sei ohne seine Einwilligung komplett umgestaltet worden. Da es direkt an der Lütschinen liege, lade es zum Verweilen ein und werde nun rege genutzt. Die Verbotstafeln, die er aufgestellt habe, zeigten keine Wirkung. Da der Platz bereits während der Bauphase von Campern benutzt worden sei, habe er letzten Sommer einige Regeln aufgestellt und darum gebeten, einen Unkostenbeitrag zu entrichten.