Gleichzeitig wies die Gemeinde auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hin und drohte eine Busse bei Nichtbefolgung an. Zudem behielt sie sich vor, nötigenfalls weiterführende Massnahmen zu verfügen. Der Beschwerdeführer verzichtete auf die Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs. Mit E-Mail vom 11. Mai. 2022 informierte er die Gemeinde, er habe veranlasst, dass der Eintrag auf der Seite von «Parkn’Sleep» entfernt werde. Geeignete Mittel vor Ort seien bereits vorhanden und sehr gut mit Verbotstafeln markiert. Zudem stellte er in Aussicht, die Verfügung anzufechten.