1. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der Parzelle Wilderswil Grundbuchblatt Nr. E.________. Diese befindet sich in der Landwirtschaftszone. Auf dem Grundstück steht eine Lagerhalle. Zudem wird es als Einbootstelle für Riverrafting auf der Lütschine genutzt. Das Grundstück befindet sich im Perimeter des Wasserbauplans «Hochwasserschutz Bödeli, Lütschine», genehmigt vom Tiefbauamt des Kantons Bern am 19. Dezember 2014. Gemäss Landerwerbsplan wurde es in diesem Zusammenhang vorübergehend genutzt und es wurde eine vorübergehende Rodung vorgenommen. Nachdem die Gemeinde festgestellt hatte, dass der Beschwerdeführer auf dem Grundstück Wohnmobilstellplätze vermietete und diese im Internet