g) Schliesslich bringt die Beschwerdeführerin vor, Brennholz werde in jedem Wald von Gemeinde-Burger gelagert, auch überdacht. Ob dies tatsächlich zutrifft, kann offen bleiben, lässt sich doch daraus kein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht für den vorliegenden Fall ableiten. So gibt der Umstand, dass das Gesetz in anderen Fällen nicht oder nicht richtig angewendet worden ist, dem Bürger grundsätzlich keinen Anspruch darauf, ebenfalls abweichend vom Gesetz behandelt zu werden.