Eine summarische Prüfung ergibt schliesslich, dass diese Bauten im Wald (und damit ausserhalb der Bauzone) und im Perimeter von Schutzgebieten nicht hätten bewilligt werden können. So ist weder erkennbar noch geltend gemacht, dass diese Bauten für eine landwirtschaftliche Bewirtschaftung zwingend notwendig und damit zonenkonform sind oder die restriktiven Voraussetzungen einer Ausnahmebewilligung nach Art. 24 ff. RPG19 erfüllen. Eine Bewilligung nach diesen Bestimmungen scheitert bereits an den überwiegenden, entgegenstehenden Schutzinteressen, weshalb auf weitere Ausführungen zu den materiellen Voraussetzungen dieser Bestimmungen verzichtet werden kann.