Soweit die Beschwerdeführerin in diesem Zusammenhang vorbringt, im Dreieck-Holzlager würden jedes Jahr Kreuzottern, Vögel etc. nisten und ein Wegräumen dieses Holzlagers widerspreche grundsätzlich dem Umweltschutzgedanken, so ändert dies nichts am erheblichen öffentlichen Interesse an dessen Rückbau. Das Argument überzeugt nicht, da die besagten Tiere genügend natürliche Nistplätze in der Umgebung vorfinden werden und deswegen nicht auf das Holzlager der Beschwerdeführerin angewiesen sind. Zudem scheint das Argument vorgeschoben, ist doch das Holzlager nicht für diesen Zweck errichtet worden.