Es ist zudem weder erkennbar noch wird es geltend gemacht, dass die Behörden zu irgendeinem Zeitpunkt den Anschein vermittelt hätten, die strittigen Bauten könnten ohne Baubewilligung erstellt werden. Die Beschwerdeführerin wendet zwar ohne nähere Begründung ein, vor und während der Renaturalisierung Alte Aare 2015 bis 2019 seien diverse Fachpersonen von Ämtern, Kanton und Gemeinde auf ihrer Parzelle gewesen ohne Beanstandungen zu erheben. Daraus lässt sich jedoch nichts zu ihren Gunsten ableiten: Die blosse Untätigkeit der Behörde berechtigt nicht zur Annahme, das Bauen oder Nutzen sei rechtmässig.