Denn die Käuferschaft kann keine bessere Rechtsposition erwerben, als die Verkäuferschaft innehatte.15 Soweit die Beschwerdeführerin daher mit ihrem Einwand, sie sei erst seit 14. Juni 2019 Besitzerin, sinngemäss vorbringen sollte, sie habe die rechtswidrig erstellten Bauten nicht zu verantworten, so kann ihr nicht gefolgt werden. Bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte sie wissen müssen, dass diese Bauten bewilligungspflichtig sind und nicht bewilligungsfähig sind.