Aufgrund des innert Frist eingereichten Baugesuchs der Beschwerdeführerin für den Anbau am Waldhaus Nr. 1 und der an dieses Waldhaus angrenzenden Überdachungen schrieb das Rechtamt das Beschwerdeverfahren bezüglich dieser beiden Bauten mit Teil- Abschreibungsverfügung vom 14. Juni 2022 als erledigt vom Geschäftsverzeichnis ab, da die angefochtene Wiederherstellungsverfügung bezüglich dieser Bauten dahingefallen ist. Der in der 5 Daum, a.a.O., Art. 32 N. 13 und 18. 6 Daum, a.a.O., Art. 32 N. 22. 7 Ruth Herzog, in Kommentar zum bernischen VRPG, 2. Aufl. 2020, Art. 72 N. 12 bis 14.