Es lässt sich aus diesen Vorbringen knapp erkennen, inwiefern sie den Rückbau gewisser Bauten als unrechtsmässig anschaut. Die Anforderungen an die Begründungspflicht werden knapp erfüllt, zumal es sich um eine Laieneingabe handelt. Auf ihre form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist daher einzutreten. 2. Streitgegenstand