Der Beschwerde lässt sich entnehmen, dass die Beschwerdeführerin mit dem in der angefochtenen Wiederherstellungsverfügung angeordneten Rückbau gewisser Bauten (vgl. auch E. 2, Streitgegenstand) nicht einverstanden ist. Sie beantragt damit sinngemäss die teilweise Aufhebung dieser Verfügung. Dem Antragserfordernis wird damit Genüge getan. In der kurzen Begründung führt sie aus, vor und während der Renaturalisierung Alte Aare 2015 bis 2019 seien diverse Fachpersonen von Ämtern, Kanton und Gemeinde auf der Parzelle Nr. G.________ gewesen ohne Beanstandungen zu erheben. Brennholz werde sodann in jedem Wald von Gemeinde-Burger gelagert, auch überdacht.