5. Mit Stellungnahme vom 27. Juni 2022 beantragt die Gemeinde die Abweisung der Beschwerde. Mit ergänzender Eingabe vom 29. Juni 2022 beantworte die Gemeinde die beiden Fragen des Rechtsamts gemäss Verfügung vom 9. Juni 2022. Mit Eingabe vom 19. Juli 2022 teilte die Beschwerdeführerin der Gemeinde mit, dass sie den Schopf/Unterstand Nr. 3, das Toilettenhäuschen sowie die Freiluftfeuerstelle abgebaut habe. 6. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen