Mit Verfügung vom 9. Juni 2022 teilte das Rechtamt mit, aus den Baugesuchsunterlagen vom 7. Juni 2022 und dem dazugehörigen Plan ergebe sich, dass das nachträgliche Baugesuch einzig den Anbau am Waldhaus Nr. 1 nordöstlich und die Überdachung südwestlich umfasse. Bezüglich dieser beider Bauten falle die Wiederherstellungsverfügung von Gesetzes wegen dahin, weshalb das Rechtsamt das Beschwerdeverfahren diesbezüglich als gegenstandslos abschreiben werde. Diese Teil-Abschreibungsverfügung erfolge in den nächsten Tagen. Hinsichtlich der weiteren Bauten (Kiesplatz zur Nutzung als Zufahrt; sämtliche Brennholzunterstände; Einstellraum mit Gebäudenummer 3;