Die Parzelle Schwadernau Grundbuchblatt Nr. G.________ befindet sich ausserhalb der Bauzone (Wald) sowie im Perimeter des kantonalen Naturschutzgebiets «Alte Aare» (NSG-Nr. 43) und des Uferschutzplan Nr. 3 «alte Aare». 2. Gegen die Verfügung vom 9. Mai 2022 reichte die Beschwerdeführerin am 23. Mai 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein, wobei sie sinngemäss die Aufhebung der Wiederherstellungsverfügung hinsichtlich einzelner Bauten verlangte. Bezüglich einer Freiluftfeuerstelle, einem Spielhaus sowie dem Einstellraum Nr. 3 kündete sie den Rückbau an. Schliesslich führte sie aus, dass ein nachträgliches Baugesuch eingereicht werde.