1. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 9. Mai 2022 forderte die Gemeinde Schwadernau die Beschwerdeführerin auf, die folgenden Bauten auf der Parzelle Schwadernau Grundbuchblatt Nr. G.________ bis 2. August 2022 zurückzubauen: Kiesplatz zur Nutzung als Zufahrt; sämtliche Brennholzunterstände und Überdachungen; Einstellraum mit Gebäudenummer 3; Anbau am Waldhaus, welcher als Einstellraum genutzt wird; Gebäude, welche als WC und/oder Unterstände genutzt werden; sämtliche Feuerstellen und Spielhäuser. Gleichzeitig wies sie auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hin und drohte die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an. Die Parzelle Schwadernau