2. Der Beschwerdeführerin 3 / Beschwerdegegnerin 1 werden Verfahrenskosten von CHF 1500.– zur Bezahlung auferlegt. Der Beschwerdegegnerin 2 werden Verfahrenskosten von CHF 500.– zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. 12/13 BVD 120/2022/28 IV. Eröffnung