d) Dispositivziffer 3 der Verfügung der Gemeinde Ittigen vom 28. April 2022 wird bestätigt mit folgender Ergänzung: «Werden diese Massnahmen nicht innert der angesetzten Frist umgesetzt, wird die Baupolizeibehörde diese bauliche Massnahmen ohne weitere Verfügung auf Kosten der Pflichtigen vornehmen oder vornehmen lassen.»