c) Dispositivziffer 2 der Verfügung der Gemeinde Ittigen vom 28. April 2022 wird bestätigt mit folgender Ergänzung: «Innert einer Frist von drei Monaten ab Rechtskraft dieser Verfügung sind die Einrichtungen für das Waschen von Fahrzeugen aus dem Mehrzweckraum zu entfernen und sämtliche im Mehrzweckraum befindlichen Zuläufe in die Kanalisation (insb. Ablauf der Rinne und Abläufe unter der Hebebühne), mit Ausnahme des Zulaufs aus der Werkstatt, sind mit baulichen Massnahmen dauerhaft zu verschliessen.