e) Das Rechtsamt hat den Beteiligten mit Verfügung vom 19. August 2022 Gelegenheit gegeben, sich zu folgender in Betracht gezogener Ergänzung von Dispositivziffer 2 der angefochtenen Verfügung zu äussern: «Innert einer Frist von drei Monaten sind die Einrichtungen für das Waschen von Fahrzeugen aus dem Mehrzweckraum zu entfernen und sämtliche im Mehrzweckraum befindlichen Zuläufe in die Kanalisation (insb. Ablauf der Rinne und Abläufe unter der Hebebühne), mit Ausnahme des Zulaufs aus der Werkstatt, sind mit baulichen Massnahmen dauerhaft zu verschliessen.