c) Hier ist nicht nachgewiesen, dass der rechtswidrige Zustand für die Gemeinde 5 Jahre oder länger erkennbar war und geduldet wurde. Dokumentiert ist einzig der Eingang einer Anzeige am 2. März 2000. Für die nächsten 20 Jahre sind keine Beanstandungen aus der Nachbarschaft aktenkundig, bis die Beschwerdeführenden 1 und 2 im Mai 2020 baupolizeiliche Anzeige erstatteten. In der Zwischenzeit war die Baupolizeibehörde nicht zu Nachforschungen über die allfällige wiederholte und somit dauerhafte Missachtung der Auflage veranlasst. Sie musste auch nicht prüfen, ob andere Abteilungen der Gemeindeverwaltung Hinweise auf gegen die Auflagen verstossende Tätigkeiten hatten.