Unbewilligte Zweckänderungen sind für die Baupolizeibehörde häufig schwer erkennbar, da sie oftmals im Gebäudeinneren stattfinden und da die Veränderung – anders als Bauten – nicht dauerhaft sichtbar ist, sondern nur dann, wenn die unbewilligte Tätigkeit (bspw. das Waschen von Fahrzeugen) gerade ausgeübt wird. Bei unbewilligten Nutzungsänderungen wird die Baupolizeibehörde daher oft erst durch baupolizeilichen Anzeigen auf den rechtswidrigen Zustand aufmerksam.