Die Beschwerdeführerin 3 macht geltend, sie habe schon bei Aufnahme ihres Betriebs vor rund 23 Jahren im Mehrzweckraum einen Waschplatz eingerichtet und betreibe diesen seither. Der Gemeinde sei dies spätestens seit dem 2. März 2000 bekannt, wie aus einer Telefonnotiz dieses Datums hervorgehe. Gemäss dieser handschriftlich verfassten Telefonnotiz11 zeigte ein Nachbar der Gemeinde telefonisch an, dass an diesem Tag in der Garage fünf Autos gewaschen worden seien. Ferner führt die Beschwerdeführerin 3 an, dass auch die Gemeinde ihre Fahrzeuge bei ihr warten lasse, inkl. Reinigung, und auch deshalb Kenntnis von der auflagewidrigen Nutzung des Mehrzweckraums habe.