Die Beschwerdeführerin 3 hat ihrerseits am 30. Mai 2022 bei der BVD Beschwerde eingereicht. Sie beantragt die Aufhebung der Dispositivziffern 2 und 3 der angefochtenen Verfügung und die Feststellung, dass das Einrichten und Betreiben eines Waschplatzes im Mehrzweckraum gestattet sei und dass die Oblichter und verglasten Dachaufbauten über dem Mehrzweckraum und dem Werkstattraum zu Lüftungszwecken geöffnet werden müssen.