Die Beschwerdeführenden 1 und 2 reichten gegen eine verfahrensleitende Verfügung der Gemeinde vom 30. März 2021 bei der BVD Beschwerde ein, zogen diese jedoch in der Folge zurück. Das Beschwerdeverfahren (BVD 120/2021/33) wurde mit Verfügung vom 21. April 2021 abgeschrieben.