Am 18. November 1998 hatte die Gemeinde Ittigen den Umbau und die Erweiterung des Erdgeschosses der bestehenden Liegenschaft zu einem Garagenbetrieb mit mechanischer Werkstatt, Ausstellungs- und Nebenräumen sowie Anbau eines Mehrzweckraums auf der der I.________strasse zugewandten Seite bewilligt. Als Nebenbestimmung wurde im Entscheiddispositiv Ziffer 1.1 u.a. verfügt: «Die Einrichtung eines Fahrzeugwaschplatzes und das Waschen von Fahrzeugen im Mehrzweckraum ist nicht gestattet». Ferner wurde auf die Nebenbestimmungen in Beiblättern verwiesen. Auch im «Beiblatt zur Baubewilligung vom 18. November 1998, Bedingungen /