1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Verfügung der Stadt Burgdorf vom 5. April 2022 wird aufgehoben. Die Sache wird zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an die Stadt Burgdorf zurückgewiesen. 2. Die im Beschwerdeverfahren RA Nr. 120/2022/24 eingereichten baupolizeilichen Vorakten (Nr. 2022-P0001) gehen zurück an die Stadt Burgdorf. 3. Die Verfahrenskosten von CHF 1200.– werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.