Unbestrittenermassen handelt es sich beim Wintergarten auf der Nachbarsparzelle wie auch beim überdeckten Sitzplatz auf der Bauparzelle je für sich um baubewilligungspflichtige Vorhaben, was sich nicht zuletzt auch aus den entsprechenden Baubewilligungen hierfür aus den Jahren 1995 bzw. 2009 ergibt.43 Folglich kann die Holzwand nicht bereits aus dem Umstand baubewilligungsfrei sein, dass es die Änderung einer baubewilligungsfreien Baute wäre. Einhergehend mit der Stadt Burgdorf ist weiter festzuhalten, dass die Baubewilligung des überdeckten Sitzplatzes aus dem Jahr 2009 zufolge Ablauf der Geltungsdauer nach Art.