Die Stadt Burgdorf bezeichnet in der angefochtenen Verfügung diese beiden Bauten als «auf der Grundstücksgrenze zusammengebaut». Gemäss übereinstimmenden Angaben in den Akten erstellte die Beschwerdegegnerin die vorliegend streitbetroffene Holzwand im Oktober 2021 seitlich am überdeckten Sitzplatz gegen den Wintergarten auf der Nachbarsparzelle hin. Die Holzwand deckt den Wintergarten seitlich vollständig ab.42 Gemäss den unwidersprochenen Angaben in der Beschwerde ist der Wintergarten an seiner höchsten Stelle 3.32 m hoch und auf der Seite des Gartens beträgt die Höhe immer noch mindestens 2.15 m, während die Tiefe des Wintergartens 3.079 m misst.