d) Die Bauparzelle und die Nachbarsparzelle liegen in der Wohnzone W2. Auf der Nachbarsparzelle wurde 1995 ein Wintergarten bewilligt und erstellt.40 Im Jahr 2009 bewilligte die Stadt Burgdorf der Beschwerdegegnerin verschiedene Anpassungen an ihrer Liegenschaft auf der Bauparzelle, u.a. auch ein überdeckter Sitzplatz.41 Das Dach dieses Sitzplatzes ist direkt anschliessend an den Wintergarten erstellt. Die Stadt Burgdorf bezeichnet in der angefochtenen Verfügung diese beiden Bauten als «auf der Grundstücksgrenze zusammengebaut».