Ansonsten bedarf die Änderung einer Baute einer Baubewilligung, wenn sie wesentlich ist. Massgebend ist nicht nur der Umfang der (baulichen) Änderung; entscheidend können auch deren Auswirkungen auf Nutzung, Infrastruktur, Sicherheit, Gesundheit, Natur und Ästhetik sein. Ein Vorhaben ist dann dem Baubewilligungsverfahren zu unterstellen, wenn im Allgemeinen, nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge, mit ihm so gewichtige Auswirkungen verbunden sind, dass ein Interesse der Öffentlichkeit oder der Nachbarn an einer vorgängigen Kontrolle besteht. Die Baubewilligungspflicht ist schon dann zu bejahen, wenn eine Verletzung von Bauvorschriften möglich ist.38