a) Die Stadt Burgdorf nimmt in der angefochtenen Verfügung wie auch in ihrer Beschwerdeantwort auf die Revision ihrer baulichen Grundordnung Bezug. Das angepasste Gemeindebaureglement (GBR) wurde vom Kanton am 5. Oktober 2022 genehmigt und trat am 11. November 2022 in Kraft.30 Bauten, welche ohne Baubewilligung erstellt wurden, sind grundsätzlich nach dem geltenden Recht zum Zeitpunkt ihrer Entstehung zu beurteilen. Dabei sind allfällige in diesem Zeitpunkt bereits öffentlich aufgelegte neue Vorschriften jedoch zu berücksichtigen.