Die Haltung der Stadt Burgdorf ist damit klar und die allfällige, mangelhafte Unterzeichnung des an die Beschwerdeführenden verschickten Exemplars der Verfügung vom 5. April 2022 wurde nachträglich geheilt. Unter diesen Umständen würde eine Aufhebung des angefochtenen Entscheids und die Rückweisung an die Vorinstanz aufgrund des vorgebrachten Formmangels einen unnötigen prozessualen Leerlauf bedeuten.29 Die Beschwerdeführenden können daher aus dem Argument, die Verfügung sei ungültig, da nicht unterzeichnet, vorliegend nichts zu ihren Gunsten ableiten. 4. Baubewilligungspflicht der Holzwand