Der formelle Fehler der fehlenden Unterschrift ändert am materiellen Gehalt der Verfügung vom 5. April 2022 nichts und diese ist deswegen nicht nichtig.27 Den Beschwerdeführenden ist aus dem Formfehler auch kein Nachteil entstanden, da sie die Verfügung ohne weiteres ordentlich anfechten konnten.28 In der vom Leiter der Baudirektion unterzeichneten Beschwerdeantwort beantragt die Stadt Burgdorf zudem die Abweisung der Beschwerde. Die Haltung der Stadt Burgdorf ist damit klar und die allfällige, mangelhafte Unterzeichnung des an die Beschwerdeführenden verschickten Exemplars der Verfügung vom 5. April 2022 wurde nachträglich geheilt.