b) Der Verfügung vom 5. April 2022, welche die Beschwerdeführenden ihrer Beschwerde beilegten, ist die Unterschriftsformel von Herrn H.________, Leiter Baudirektion der Stadt Burgdorf, zu entnehmen. Die zuständige Behörde ist damit auf der Verfügung ersichtlich.26 Der formelle Fehler der fehlenden Unterschrift ändert am materiellen Gehalt der Verfügung vom 5. April 2022 nichts und diese ist deswegen nicht nichtig.27 Den Beschwerdeführenden ist aus dem Formfehler auch kein Nachteil entstanden, da sie die Verfügung ohne weiteres ordentlich anfechten konnten.28