a) Die Beschwerdeführenden machen geltend, die Verfügung vom 5. April 2022 weise keine Unterschrift auf.24 Die Verfügung sei demnach nicht nur inhaltlich falsch, sondern auch ungültig. Die Stadt Burgdorf verweist in ihrer Beschwerdeantwort auf die Kopie der angefochtenen Verfügung in den Vorakten, welche von der verfügungsberechtigten Person unterzeichnet sei.25 Bei der fehlenden Unterschrift handle es sich um einen unwesentlichen, verfahrensirrelevanten Fehler, welcher beim Postversand passiert sei.