Art. 49 N. 3/a. 5 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, a.a.O., Art. 49 N. 3/b. 3/14 BVD 120/2022/24 angefochtenen Verfügung betroffen. Zu prüfen ist, ob sie als anzeigende Nachbarn mehr als jedermann betroffen sind oder als (anderweitig) weitere Betroffene gelten.