Die Nachbarsparzelle steht im Eigentum der Burgergemeinde Burgdorf (Burgdorf Grundbuchblatt Nr. L.________). Die Beschwerdeführerin 1, die Erbengemeinschaft A.________, ist Baurechtsnehmerin der Nachbarsbarzelle der Bauparzelle. Die Erbengemeinschaft besteht aus den Beschwerdeführern 2 und 3 und Herrn B.________. Sie hat ihre Beschwerde handelnd durch die Beschwerdeführer 2 und 3 eingereicht. Herr B.________ ist unbekannten Aufenthalts und hat die Beschwerde respektive die Anwaltsvollmacht für die Beschwerdeerhebung nicht unterzeichnet. Die Beschwerdeführerin 4 ist gemäss unwidersprochenen Angaben in der Beschwerde Nutzniesserin dieser Nachbarparzelle.