5. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,1 holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 30. Mai 2022 einerseits, auf die Beschwerde sei nicht einzutreten. Andererseits gibt sie an, im Interesse einer Lösung und Deeskalation den angebrachten Sichtschutz versetzen zu wollen und gleichzeitig «hofft» sie, dass der Entscheid der Stadt Burgdorf bezüglich der Baubewilligungsfreiheit der Holzwand bestätigt werde. Letzteres lässt sinngemäss auf Abweisung der Beschwerde schliessen. Die Stadt Burgdorf beantragt in ihrer Eingabe vom 7. Juni 2022 die Abweisung der Beschwerde.