Den Parteien wurde von der Stadt Burgdorf mit diesem Schreiben das rechtliche Gehör zu ihrer Einschätzung gewährt. Am 11. Februar 2022 teilte die Beschwerdegegnerin mit, sie verzichte auf Schlussbemerkungen. Mit Schreiben vom 22. Februar 2022 nahm der Beschwerdeführer 3 zur Einschätzung der Stadt Burgdorf Stellung. 3. Am 23. März 2022 beurteilte die Bau- und Planungskommission der Stadt Burgdorf im Rahmen ihrer Sitzung den Sachverhalt und kam zum Schluss, das vorliegende Bauvorhaben sei baubewilligungsfrei. Am 5. April 2022 hielt die Stadt Burgdorf mittels Verfügung Folgendes fest: