Mit Schreiben vom 3. Februar 2022 teilte die Stadt Burgdorf den Parteien mit, dass es für die Holzverkleidung aus Dreischichtplatten zwischen dem gedeckten Sitzplatz auf der Bauparzelle und dem Wintergarten auf der Nachbarsparzelle keine Baubewilligung bedürfe. Es handle sich um eine Wand zwischen einem bewilligten Sitzplatz und einem bewilligten Wintergarten. Beim Zusammenbau der «Sitzplatzüberdeckung» [sic!] mit dem Wintergarten handle es sich weder um eine freistehende Holzwand noch um einen freistehenden Sichtschutz. Den Parteien wurde von der Stadt Burgdorf mit diesem Schreiben das rechtliche Gehör zu ihrer Einschätzung gewährt.