2. Daraufhin eröffnete die Stadt Burgdorf am 21. Dezember 2021 ein Baupolizeiverfahren und nahm erste Sachverhaltsabklärungen vor. Am 18. Januar 2022 führte die Stadt Burgdorf eine Besichtigung vor Ort unter Anwesenheit der Beschwerdegegnerin, dem Projektverfasser der Überdachung des Sitzplatzes auf der Bauparzelle und dem Beschwerdeführer 3 durch. Mit Schreiben vom 3. Februar 2022 teilte die Stadt Burgdorf den Parteien mit, dass es für die Holzverkleidung aus Dreischichtplatten zwischen dem gedeckten Sitzplatz auf der Bauparzelle und dem Wintergarten auf der Nachbarsparzelle keine Baubewilligung bedürfe.