3.2 Die Hochbaukommission erlässt ab 1. September 2023 ein Benützungsverbot für den Gebrauch des bodennahen, horizontalen Ausblas. 3.3 Die Hochbaukommission erlässt für den Teil des Freilaufbereichs der Ziegen, der den halben Mindestabstand nach FAT 476 unterschreitet, ab 1. Juni 2023 ein Benützungsverbot. Der Bereich, für den das Benützungsverbot gilt (parallel zur Ostfassade des Gebäudes Nr. 41 muss ein Abstand von 12 m eingehalten werden), ist ab 1. Juni 2023 mit einer provisorischen Abschrankung (Holz oder Metall) vom übrigen Bereich abzutrennen.