Folglich hat der Beschwerdegegner neben der Beschwerdeantwort lediglich eine weitere kurze Stellungnahme sowie Schlussbemerkungen eingereicht. Unter den gegebenen Umständen sind die Bedeutung der Streitsache und die Schwierigkeit des Prozesses insgesamt als knapp durchschnittlich einzustufen. Daher erscheint ein Honorar von CHF 5000.– als angemessen. Insgesamt belaufen sich die Parteikosten des Beschwerdegegners somit auf CHF 5395.10 (Honorar CHF 5000, Auslagen CHF 9.40, Mehrwertsteuer CHF 385.70).